Job kündigen – viele Wege führen nach Rom
Die Gründe für eine Kündigung des Jobs sind vielfältig. Mangelnde Motivation, unbezahlte Überstunden oder meckernde Vorgesetzte sind nur einige davon.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann es sich lohnt, den Job zu kündigen, und was es dabei zu beachten gilt.
Warum kündigen?
Bevor Sie eine Kündigung in Erwägung ziehen, sollten Sie sich die Gründe klarmachen. Nehmen Sie einen Zettel und einen Stift zur Hand und schreiben Sie alles auf, was Ihnen an Ihrer derzeitgen Arbeit nicht gefällt. Diese Liste ist nicht als Vorwurf an Ihren Chef zu verstehen, sondern soll Ihnen dienen, Verbesserungsmöglichkeiten ausfindig zu machen. Wer schreibt, der bleibt. Die schriftlichen Aufzeichnungen verschaffen Ihnen Klarheit und Übersicht.
Es gibt unzählige Aspekte, die sich in einem Arbeitsverhältnis negativ bemerkbar machen können, zum Beispiel:
- mangelnde Wertschätzung
- Eintönigkeit / Routine
- Mobbing
- Stress / Überforderung
- Langeweile / Unterforderung
- das Gefühl, „auf der Stelle zu treten“
- zu geringe oder gar ausbleibende Entlohnung
- mangelnde Flexibilität
- hohe körperliche Arbeitsbelastung
Daneben gibt es jedoch zwei Gründe, von denen Sie sich NICHT ohne Weiteres verleiten lassen sollten, ihrem Arbeitgeber zu kündigen:
Vorübergehender Frust
Wir alle haben mal schlechte Tage. Das Arbeitsleben ist von Menschen geprägt und es liegt in unserer Natur, dass wir uns hin und wieder „auf den Schlips getreten fühlen“. Doch nicht nur der soziale Bereich kann Auslöser sein. Vielleicht arbeiten Sie schon länger mit großer Vorfreude an einem Projekt, das nun von der Führungsebene verworfen wird. Oder das Ergebnis ist ein anderes, als Sie sich erhofft hatten. Vermeiden Sie in jedem Fall, andere für Ihre Arbeitsleistung verantwortlich zu machen. Fehler sind dazu da, um aus Ihnen zu lernen. Mit einer guten Portion Selbsterkenntnis kann es Ihnen gelingen, Herr über Ihre Enttäuschungen zu werden und Ihre Arbeit selbst zufriedenstellender zu gestalten. Denken Sie daran: Wenn es an Ihnen liegt, nützt auch die Kündigung nichts.
Kritik „von oben“
Hier sollten Sie sich ganz nüchtern fragen, ob die Kritik berechtigt ist. Nehmen Sie den Blickwinkel einer außenstehenden Person ein und Sie können beide Positionen besser nachvollziehen – die Ihres Vorgesetzten und Ihre eigene. Fragen Sie sich, welchen Anteil Sie selbst zu tragen haben. Wenn etwa der Chef bemängelt hat, dass Sie Ihre Arbeit nicht richtig machen, könnte es an einer mangelnden Einarbeitung liegen. Andererseits kann Ihnen natürlich auch ein Fehler unterlaufen sein. Wenn Sie etwa eine Frist nicht eingehalten haben, weil Sie es schlichtweg vergessen haben, dann geloben Sie Besserung. Haben Sie Ihrem Chef jedoch mehrfach mitgeteilt, dass Sie den Termin wegen der hohen Arbeitsbelastung unmöglich einhalten können – und er „faltet“ Sie vor versammelter Mannschaft deswegen zusammen, dann wird es Zeit, sich etwas Neues zu suchen.
Vielleicht liegt aber nur ein Missverständnis vor: Ihr Chef kommt nach einer gescheiterten Verhandlung zu Ihnen ins Büro und ist außer sich vor Wut. Verzweifelt sucht er ein Schreiben, das Sie korrekt abgeheftet haben, an der falschen Stelle. Schließlich macht er Sie lautstark dafür verantwortlich, dass er es nicht finden kann. Hier gilt: Die Dosis macht das Gift. Wenn dies nur einmal im Jahr passiert, stehen Sie drüber und verzeihen Sie ihm. Das können Sie für sich alleine tun – Ihr Vorgesetzter muss nichts davon wissen. Machen Sie sich klar, dass es nur eine Verkettung unglücklicher Umstände war, für die Sie nicht „können“. Wenn Sie jedoch ständig herabgewürdigt werden, bringen Sie den Mut auf und sprechen Sie es an. Aus der Rückmeldung können Sie für sich weitere Schlüsse ziehen.
Schritte vor der Kündigung
Sie haben nun eine handgefertigte Liste mit Dingen, die Ihnen an Ihrem momentanen Arbeitsplatz nicht gefallen. Bevor Sie jedoch eine Kündigung schreiben, überlegen Sie, welche dieser Aspekte sich bereits bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber möglicherweise verändern lassen. Beispiele:
Auf dem Nachbargrundstück wird gebaut und Ihr Kollege, mit dem Sie am selben Schreibtisch sitzen, macht immer das Fenster auf. Außerdem klingelt ständig Ihr Telefon. Ihr Kollege hat eine Atemwegserkrankung und braucht deshalb frische Luft. Ihm können Sie es also nicht vorwerfen. Aber Sie sitzen vor langen Statistiken, die Sie für eine Präsentation aufbereiten müssen, und brauchen Ruhe. Bevor Sie diesen Sachverhalt zur Sprache bringen, überlegen Sie sich Lösungsmöglichkeiten. Vielleicht gibt es noch ein freies Einzelbüro oder einen zweiten Betriebsstandort, der zudem Ihre Fahrtzeit zur Arbeit verkürzt. Oder Sie arbeiten eben von zuhause. Überlegen Sie sich außerdem Argumente, warum man Ihnen entgegenkommen sollte. Ihre letzte Präsentation ist schließlich auf großen Zuspruch gestoßen, und bei lärmbedingtem Konzentrationsmangel Ihrerseits könnte sich dies ändern. Gehen Sie dann mit Ihren Vorschlägen und Argumenten zur Personalabteilung und bringen Sie alles vor. Aus den Rückmeldungen können Sie wieder Ihre eigenen Rückschlüsse ziehen. Eine Kündigung ist notfalls immer noch möglich.
Wenn Sie hingegen aufgrund der Familienplanung weniger arbeiten möchten, ist eine Kündigung ebenfalls nicht unbedingt erforderlich. Sofern Sie keine anderweitigen Bedenken haben, checken Sie zunächst die Möglichkeiten beim aktuellen Arbeitgeber ab. Wie gesagt – kündigen können Sie immer noch. Gleiches gilt, wenn Ihnen der Sinn nach einer besseren Bezahlung steht. Natürlich braucht es viel Mut, um darum zu bitten, aber nicht mehr als beim Vorstellungsgespräch. Nehmen Sie sich wieder Zettel und Stift und schreiben Sie sich auf, was Sie als Arbeitskraft ausmacht, was Sie besonders gut können und besonders erfolgreich abgewickelt haben. Schlagen Sie auch die Durchschnittsgehälter für Ihre Position nach. Mit diesen Unterlagen gehen Sie zum Personalverantwortlichen und bringen Ihr Anliegen nach einer höheren Bezahlung vor. Mehr als „Nein“ sagen kann er nicht.
Wenn es keinen Grund gibt, zu bleiben
Vielleicht haben Sie schon Bewerbungen rausgeschickt und wurden eingeladen. Ihr neues Gehalt liegt 1.500 Euro über dem jetzigen, der Chef ist jünger, der Himmel blauer und die Vögel zwitschern lauter. Im Ernst: Wenn Sie eine neue Stelle gefunden haben, die Ihnen in jeder Hinsicht besser gefällt und Ihnen obendrein mehr Geld bringt, dann fehlt nur noch der Arbeitsvertrag. Sehen Sie in Ihrem bisherigen Vertrag nach, welche Kündigungsfrist Sie zu beachten haben und terminieren Sie Ihren Einstig beim neuen Arbeitgeber. Sie können einen nahtlosen Übergang vereinbaren oder – bei entsprechenden Reserven – sich auch eine Pause gönnen, um liegengebliebene Privatangelegenheiten zu erledigen oder einen Urlaub nachzuholen. Wichtig ist nur, dass Sie den neuen Arbeitsvertrag schon unterschrieben haben, bevor Sie den alten kündigen.
Eine Kündigung „auf Verdacht“, dass Sie schnell etwas Besseres finden, ist immer die zweite Wahl. Auch hier gibt es Alternativen, um dem Arbeitsalltag zu entkommen. Die bekannteste dürfte wohl die Krankschreibung sein. Bei gesundheitlichen Einschränkungen jedweder Art, die Ihre Gesundheit als schützenswerter offenbart als die Arbeit im Büro, wird Ihnen der Arzt Ihres Vertrauens eine solche Bescheinigung ausstellen. Achten Sie darauf, dass sie rechtzeitig beim Arbeitgeber eingeht und informieren Sie ihn vorher telefonisch. Aber auch im Dialog lässt sich einiges erreichen. Wenn Sie einen „guten Draht“ zu Ihrem Vorgesetzten haben und etwa ein Trauerfall eingetreten ist oder ein Umzug bevorsteht, der Sie persönlich belastet, dann sollten Sie das zur Sprache bringen. Bieten Sie eine unbezahlte vorübergehende Freistellung an. Der Lohn einer Arbeitswoche ist gegebenenfalls verzichtbar, wenn es Ihnen danach persönlich besser geht.
Arbeitgeberseitige Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Wenn Sie noch keinen Arbeitsvertrag haben, brauchen Sie finanzielle Reserven, um zu kündigen. Dies sollte das letzte Mittel sein, denn es droht Ihnen eine dreimonatige Sperre beim Arbeitslosengeld. In diesem Fall ist es besser, Sie sprechen mit Ihrem Arbeitgeber über eine arbeitgeberseitige Kündigung. Doch auch dieses Ansinnen braucht Planung.
Möglicherweise ist Ihr Arbeitsverhältnis bereits zerrüttet. Der Arbeitgeber hält seine schützende Hand über Sie – aber das wollen Sie gar nicht. Vielleicht wollen Sie die Gelegenheit nutzen und sich beruflich neu orientieren. Bringen Sie das zur Aussprache und „erlauben“ Sie Ihrem Arbeitgeber, Ihnen zu kündigen. Sofern Sie noch keinen neuen Arbeitsvertrag haben und etwas Zeit für sich brauchen, können Sie von Anfang an Arbeitslosengeld beziehen und sich auf die Suche machen. Sie sind finanziell abgesichert.
Ein Aufhebungsvertrag bietet Ihnen die Möglichkeit, Einzelheiten der Beendigung einvernehmlich zu regeln. Auch hier droht allerdings eine Sperre, deshalb sollten Sie ihren neuen Arbeitsvertrag bereits in der Tasche haben. Verlassen Sie sich hier nicht auf Zusagen Ihres zukünftigen Arbeitgebers – der Arbeitsvertrag muss Ihnen vorliegen. Möglicherweise möchten Sie jedoch bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber noch ein lang geplantes Projekt zuende bringen oder Ihre Nachfolger einweisen, um ihm nicht auf die Füße zu treten. Wenn bis zu Ihrer zukünftigen Anstellung noch eine Weile vergeht, bietet ein Aufhebungsvertrag mehr Flexibilität: Das Datum der Beendigung kann einvernehmlich frei gewählt werden. Zusätzlich lassen sich auch liegengebliebene Urlaubstage in Anspruch nehmen. Was immer es ist, das noch zwischen Ihnen und Ihrem momentanen Arbeitgeber liegt – im Aufhebungsvertrag lässt sich alles regeln.
Arbeitszeugnis nicht vergessen
Ein weitere Grund, Ihrem momentanen Arbeitgeber mit Ihrer Kündigung nicht über den Haufen zu fahren ist das Arbeitszeugnis. Bewahren Sie bis zum Kündigungstermin und darüber hinaus ein gutes Verhältnis zu Ihren Vorgesetzten – das wird sich in Ihrem Arbeitszeugnis widerspiegeln. Bieten Sie Ihnen an, angefangene Arbeiten fertigzustellen, Kollegen oder Nachfolger in Ihre Tätigkeit einzuarbeiten und hinterlassen Sie alles sauber und ordentlich. Bereiten Sie Ihren Arbeitgeber im Gespräch auf Ihre Kündigung vor und besprechen Sie vorher mögliche Alternativen. Wenn es schließlich zur Kündigung kommt, bitten Sie in Ihrem Kündigungsschreiben um ein wohlwollendes Arbeitszeugnis – es steht Ihnen zu.
Getreu dem Motto „Man sieht sich immer zweimal im Leben.“ kann es Ihnen passieren, dass Sie in Zukunft mit Ihrem Ex-Arbeitgeber noch einmal zu tun haben. Bei gleichen Branchen und hoher Fluktuation sitzt folgt Ihnen vielleicht ein altbekannter Kollege an Ihren neuen Arbeitsplatz, oder Sie wechseln gar zurück. Menschen sprechen miteinander, und auch als Arbeitnehmer haben Sie einen Ruf zu verlieren. Machen Sie sich diesen nicht mit einer Affekt-Reaktion zunichte.
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